Die sonstigen nichtlandwirtschaftlichen Betriebsgebäude umfassen neben den Gebäuden für Unterhaltungszwecke vor allem Gebäude, die dem Güter-und Personenverkehr und der Telekommunikation dienen. Hierzu zählen auch Gebäude zur Unterstellung von Fahrzeugen.
Zu den Gebäuden für Unterhaltungszwecke sowie den Verkehrs- und Garagengebäuden zählen Filmtheater, Spielbanken und sonstige Gebäude für Unterhaltungszwecke; Garagengebäude der Polizei und des Zivilschutzes und andere Garagengebäude; Verkehrsempfangsgebäude; sonstige Verkehrsgebäude der Bahn, Post und Telekommunikation sowie sonstige Verkehrsgebäude (Destatis 2014). Dies sind zum Beispiel Kino- und Kasinogebäude, Garagengebäude, Tiefgaragen, Parkhäuser/Parkdecks, Bahnhofsempfangsgebäude, Wagonhallen oder Stellwerksgebäude.
ID | Baumaterialgruppen | Summe | Gründung | Außenwand | Innenwand | Decke | Dach |
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