Die Bildung des synthetischen Einfamilienhauses ab 1991 erfolgt auf Grundlage der folgenden sechs Gebäuderepräsentanten:
Eingeschossiges Einfamilienhaus, Holzbauweise, ausgebautes Dachgeschoss
Zweigeschossiges Reihenhaus, Mauerwerksbauweise, nicht ausgebautes Dachgeschoss
Zweigeschossiges Reihenhaus, Mauerwerksbauweise, nicht ausgebautes Dachgeschoss
Zweigeschossiges Reihenhaus, Mauerwerksbauweise mit Vorsatzschale, Flachdach mit Dachterrasse
Eingeschossiges Einfamilienhaus, Mauerwerksbauweise, ausgebautes Dachgeschoss
Zweigeschossiges Reihenhaus, Mauerwerksbauweise, nicht ausgebautes Dachgeschoss