Die Bildung des synthetischen Mehrfamilienhauses in Ostdeutschland 1979 bis 1990 erfolgt auf Grundlage der folgenden fünf Gebäuderepräsentanten:
Fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus, nach 1970, Plattenbauweise, nicht nutzbares Dachgeschoss
Elfgeschossiges Mehrfamilienhaus, nach 1970, Plattenbauweise, nicht nutzbares Dachgeschoss
Siebzehngeschossiges Mehrfamilienhaus, nach 1970, Plattenbauweise, nicht nutzbares Dachgeschoss
Fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus, Plattenbauweise, nicht nutzbares Dachgeschoss
Fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus, nach 1970, Plattenbauweise, nicht nutzbares Dachgeschoss